AGB

Zahlung

Die Firma WHEELWORKX versendet nur per Vorauskasse sofern nichts  anderes vereinbart ist. Ist Teilzahlung vereinbart und der Käufer gerät mit einer Teilzahlungsrate in Verzug, so wird die gesamte, noch offene Kaufpreisforderung und darüber hinaus alle weiteren Forderungen der Firma WHEELWORKX aus anderen Lieferungen an den Käufer sofort fällig und zahlbar. Die Firma WHEELWORKX ist auch berechtigt in diesem Fall ohne Ankündigung alle weitern Lieferungen zu verweigern. Der vorgenannte Absatz gilt auch dann, wenn über das Vermögen des  Käufers das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

LIEFERUNG

Vereinbarungen über Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich und unverbindlich getroffen werden und bedürfen der Schriftform (mündliche Vereinbarungen sind unwirksam), auch bei nachträglicher Änderung.
Die Firma WHEELWORKX wird von ihrer Lieferverpflichtung befreit, wenn der Vorlieferant oder Hersteller aus in seinem Bereich begründeten Umständen (Konkurs, Betriebsstillegung Sortimentsänderung u. ä.) nicht mehr liefert.
Die Lieferzeit verlängert sich in einem angemessenen Umfang, wenn höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare bzw. unverschuldete Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliches Eingreifen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. ) gleichwohl diese Umstände bei der Firma WHEELWORKX oder beim Vorlieferanten oder Hersteller auftreten, eine fristgemäße Lieferung verhindern.
Ware die nicht per Brief oder Telefax storniert bzw. abbestellt wird, wird grundsätzlich ausgeliefert.
Sollte die Annahme verweigert werden, so werden dem Besteller die entstandenen Kosten berechnet. Schadensersatzansprüche kann der Besteller aus der Lieferzeitverlängerung oder aus dem Wegfall der Lieferverpflichtung nicht herleiten.
Wird auf Wunsch des Bestellers der Versand verzögert, so ist er zur Zahlung der daraus entstehenden Lagerkosten verpflichtet.
Kommt eine fristgerechte Lieferung aus einem Grunde, der in der Sphäre des Bestellers begründet ist, nicht zustande, so ist die Firma WHEELWORKX berechtigt, nach Festlegung und ergebnislosen Ablauf einer angemessenen Frist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen: die Lieferfrist gegenüber dem Besteller wird hierdurch um eine angemessene Frist verlängert.
Nur wenn der Besteller die vereinbarten Vorleistungspflichten erfüllt hat, ist die Firma WHEELWORKX zur Einhaltung der Lieferfristen verpflichtet.
Die Firma WHEELWORKX ist auch zur Teillieferung berechtigt.
Von der Firma WHEELWORKX gelieferte Gegenstände sind auch anzunehmen, wenn diese unwesentliche Mängel aufweisen.

VERSAND-GEFAHRÜBERGANG

Der Versand sowie eventuelle Rücksendungen von Waren an die Firma WHEELWORKX erfolgen auf Rechnung des Bestellers. Versandart und Versandweg bestimmt die Firma WHEELWORKX nach freiem Ermessen. Warenlieferungen werden nur auf besondere Weisung des Bestellers transportversichert. Der Besteller trägt die Kosten für eine Transportverpackung. Der Versand erfolgt immer auf das Risiko des Empfängers bzw. Bestellers.

ANGABEN LAUT § 6 TDG des Betreibers

Englmeier Martin, Hagengruber Strasse 21; 94267 Prackenbach
E-Mail: info@wheelworkx.de Tel.: 0 99 42 / 44 77 499
zust. Gericht: Amtsgericht Viechtach;
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: 170 215 20403; Finanzamt Viechtach.

GEWÄHRLEISTUNG

Ansprüche aus Mängel oder Fehlern zugesicherter Eigenschaften bestehen nur, wenn Mängel oder das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft unverzüglich innerhalb der sich aus §377 HGB ergebenen Fristen schriftlich angezeigt und im einzelnen bewiesen werden. Die Firma WHEELWORKX haftet unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche wie folgt: Die Firma WHEELWORKX behält sich vor, die Mängelbeseitigung wahlweise im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Hierzu ist der Besteller verpflichtet, der Firma WHEELWORKX die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls entfällt eine Nachbesserungspflicht. Der Firma WHEELWORKX stehen insgesamt drei Versuche zu, der Gewährleistungsverpflichtung nachzukommen. Erst dann ist der Besteller berechtigt, eine Minderung oder Wandlung des Vertrages zu verlangen. Keine Gewähr wird geleistet für Mängel und Schäden, die aus eigenmächtigen Mängelbeseitigungsversuchen des Bestellers, auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung oder fehlende bzw. nachlässige Behandlung zurückzuführen ist. Sollte es einmal vorkommen, dass wir ein falsches Teil versenden und dieses eingebaut wird, jedoch dann wieder ausgebaut werden muss, können wir keine Kosten übernehmen. Gewährleistungsausschluss gilt auch bei handelsüblichen Abweichungen der gelieferten Ware von den Prospektangeboten. Von einer Geltendmachung von Mängelrügen bleiben die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Bestellers grundsätzlich unberührt. Soweit die Firma WHEELWORKX über die vereinbarte Gewährleistungspflicht hinaus aus Kulanzgründen Leistungen erbringt, wird hierdurch weder ein Rechtsanspruch des Bestellers noch eine Rechtspflicht die Firma WHEELWORKX anerkannt.

URHEBER- UND KENNZEICHENRECHT

Wir weisen an dieser Stelle nochmals auf unser Urheberrecht an sämtlichen Bildern die sich auf dieser Homepage befinden hin!  Bei Nichtbeachtung halten wir uns rechtliche Mittel offen!  Wir behalten uns vor, bei uns gefertigte/bearbeitete Werkstücke zu fotografieren und auf unserer Website zu veröffentlichen, bzw. diese Aufnahmen für Werbezwecke zu verwenden. Der Autor (Webmaster) ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor (Webmaster) selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor (Webmaster) der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors (Webmaster)s nicht gestattet.
 

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